NoBon – unsere digitale Beleglösung muss vorerst pausieren
Viele unserer Kunden haben NoBon in den letzten Jahren liebgewonnen. Kein unnötiger Papiermüll, weniger Aufwand, Kosten gespart – und trotzdem alle Vorgaben eingehalten. Genau dafür haben wir die Lösung entwickelt.
Jetzt müssen wir aber leider mitteilen:
Nach der aktuellen Auslegung des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) ist NoBon in seiner bisherigen Form nicht mehr zulässig.
Worum es eigentlich geht
Im Gesetz selbst steht nur, dass ein Beleg dem Kunden unmittelbar nach der Zahlung zur Verfügung gestellt werden muss. Klingt erstmal einfach.
Das BMF legt diese Vorgabe allerdings so aus, dass der Unternehmer den Beleg aktiv „in den Einflussbereich“ des Kunden bringen muss. Ein QR-Code am Bildschirm, den der Kunde selbst scannt, gilt in dieser Logik nur als „Bereitstellen“ – und das reicht nicht.
Praktisch heißt das: Ein QR-Code, über den der Kunde seinen Beleg abruft, wird vom BMF aktuell nicht akzeptiert.
Keine gesetzliche Regel, sondern Auslegung
Wichtig ist uns, klarzustellen: Im Gesetzestext selbst wird ein QR-Code nicht verboten.
Erst über Erlässe und Stellungnahmen des BMF ist diese strenge Sichtweise entstanden.
Für uns ist das schwer nachvollziehbar. Technisch gesehen übergibt ein QR-Code einen klar definierten Link zum Beleg – in Deutschland ist das längst anerkannt und gilt als rechtssicher. Wir haben NoBon genau so umgesetzt, weil wir überzeugt sind, dass es den gesetzlichen Anforderungen entspricht und gleichzeitig nachhaltig ist.
Das BMF sieht das aktuell anders und hält an seiner Auslegung fest.
Gibt es Hoffnung auf Änderung?
Ja. In den Gesprächen wurde uns mitgeteilt, dass das Ministerium selbst erkannt hat, dass die aktuelle Regelung nicht wirklich praxisnah ist. Es wird bereits an einer Anpassung gearbeitet, die genau unsere Lösung legitimieren würde: das Abscannen eines QR-Codes als gültige Belegübergabe.
Frühestens zum Jahreswechsel könnte diese Änderung kommen – sicher ist das aber noch nicht. Bis dahin müssen wir die Übergabe über QR-Code deaktivieren.
Warum wir NoBon entwickelt haben
NoBon war von Anfang an mehr als nur eine technische Spielerei.
- Weniger Papiermüll, gut für Umwelt und Betrieb.
- Kostenersparnis durch weniger Thermorollen und Entsorgung.
- Einfachheit im Ablauf – der Kunde sieht den Beleg sofort digital.
Das waren unsere Beweggründe, und daran halten wir fest.
Was Sie jetzt tun sollten
Bis die Rechtslage klar ist, empfehlen wir:
👉 Deaktivieren Sie NoBon und aktivieren Sie den Sofortdruck.
Damit wird ausschließlich ein Papierbeleg ausgegeben, womit Sie auf der sicheren Seite sind.
Eine Anleitung zur Umstellung finden Sie am Ende dieses Beitrags.
Unser Fazit
Wir hätten es uns anders gewünscht – aber aktuell gibt das BMF die Richtung vor. Wir bleiben dran und informieren Sie sofort, sobald es wieder grünes Licht für NoBon gibt.
Unser Ziel bleibt dasselbe: Innovation vorantreiben, Kosten senken und unseren Kunden Lösungen anbieten, die in der Praxis wirklich helfen.
Ihr TOPTECH-Team



